Ja nach Bundesland, Stadt und genauem Standort gibt es verschiedene Vorgaben. In Gewerbegebieten besteht teilweise Genehmigungsfreiheit, wenn dies im Bebauungsplan festgesetzt ist. In historischen Städten mit Denkmalschutz bestehen teilweise strenge Auflagen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Werbeanlagen.

Teilweise werden Farben, Art der Beleuchtung, Leuchtfarbe sowie Ausführung der Buchstaben genau geregelt. In jedem Fall ist vor Fertigung und Montage die Frage der Genehmigung mit den jeweiligen Ämtern zu klären, da bei fehlender schriftlicher Genehmigung eine Anpassung oder Rückbau mit Androhung von Ordnungsgeld droht. Wir stellen regelmäßig Bauanträge in ganz Deutschland und verschaffen unseren Kunden Rechtssicherheit.