Richtlinien gibt es insofern, dass die Werbeanlagen den jeweiligen Satzungen der Städte/ Gemeinden entsprechen müssen. Neben den reinen rechtlichen Vorschriften gibt es eine Menge an gestalterische Regeln, die man bei der Planung einer Werbeanlagen einhalten sollte, damit ein optimales Ergebnis erzielt wird.

Dis Stadt Dresden hat z.B. in einer Gestaltungssatzung Rahmenbedingungen für Werbeanlagen in der historischen Altstadt rund um die Frauenkirche festgesetzt. So zum Beispiel: „Sie müssen sich nach Größe, Form, Farbe und Werkstoff der Architektur des Gebäudes sowie dem Orts- und Straßenbild anpassen und dürfen die Gliederungsstruktur der Fassade, wie Fenster- und Türöffnungen, Gesimse, Erker, Tore, Pfeiler u. ä. nicht überdecken oder über- schneiden.“ So sind auch Leuchtkästen nicht zulässig, sondern: „(4) Werbeanlagen sind aus separierten ortsfesten Einzelbuchstaben oder -zeichen zu bilden. Einzelbuchstaben dürfen auch direkt auf den Putz aufgemalt
werden.“